Unsere Leistungen für Gerichte

Verlässliche Ausführung

Nahaufnahme einer Szene einer Modelleisenbahnlandschaft mit Miniaturmenschen bei der Arbeit

Nachlasspflegschaft für Gerichte

Nachlasspfleger für Gerichte in Ihrer Nähe

Die Diligentia Nachlass GmbH besteht aus einem Team von Nachlasspflegerinnen und Nachlasspflegern, das bayernweit für Nachlassgerichte tätig ist, schwerpunktmäßig v.a. in den Regionen Unter-, Mittel- und Oberfranken, der Oberpfalz und Oberbayern.

Durch die verschiedenen Ausrichtungen, Schwerpunkte und Standorte unserer Gesellschafter bündeln wir interdisziplinäre und überregionale Expertise. Unsere Stärke ist unser Teamgedanke, der uns gerade in komplexen und dringlichen Angelegenheiten schnell und gezielt agieren lässt.

Die verschiedenen Hintergründe im Werdegang unseres Teams (Juristen, Historiker, Erbenermittler, Betreuer, Therapeuten) münden in einen Erfahrungs- und Wissensschatz, von dem jede unserer Nachlasspflegschaften profitiert.  

Ihre erfahrenen Nachlasspfleger für Gerichte

Gerichte vertrauen unserer Vielseitigkeit und unserem großen Team. Daher werden unsere Gesellschafter regelmäßig mit unterschiedlichsten Fallkonstellationen betraut.

Wir haben umfangreiche Erfahrungen mit:

Betrieben im Nachlass
Überschuldeten bzw. insolventen Nachlässen
Nachlässen mit Grundbesitz landwirtschaftlichen Charakters
Mittellosen Nachlässen
Abwicklung von Mietverhältnissen
Komplexen Nachlassbeständen, z.B.:
  • Tiere
  • Immobilien im In- und Ausland
  • Finanzanlagen im Ausland
  • Digitalem Nachlass
  • Rückwirkend zu versteuernde Vermögenswerte
Erblassern nicht-deutscher Herkunft bzw. ausländischer Staatsbürgerschaft
Internationalen Erbengemeinschaften
Großen Erbengemeinschaften (50 Personen und mehr)
Recherchen in den ehemaligen deutschen Ostgebieten und den USA
Beibringung alternativer Beweismittel
Uneinigen Erbengemeinschaften in strittigen Sachen
Erbscheinbeantragungen im Ausland

Wir übernehmen Nachlasspflegschaften bayernweit sowie aus Südhessen und dem nordöstlichen Baden-Württemberg.

Durch unsere Standorte in Bayreuth, Bad Kissingen, Neustadt an der Aisch und Bad Tölz gewährleisten wir gute Erreichbarkeiten in allen Teilen des Landes. Sofern die Entfernung unseres Standorts die Entfernung „Nachlassgericht– letzter Wohnort“ des Erblassers übersteigt, stellen wir die Fahrkosten und die Fahrzeit nur im Rahmen der Zeit und Strecke zwischen Gericht und Wohnort in Rechnung.  Auch bei weiteren Anreisen entsteht dem Nachlass somit kein Nachteil.

Unsere Abrechnung erfolgt auf Stundensatzbasis bei minutengenauer Abrechnung. Bei der Höhe des Stundensatzes orientieren wir uns an der Beschaffenheit und Schwierigkeit des Nachlasses und stützen uns hierbei auf die neusten Veröffentlichungen.

eine offene Schublade mit diversen Sammlerobjekten

Testament-Vollstreckungen für Gerichte

Unsere Gesellschafter stehen Nachlassgerichten auch als Testamentsvollstrecker zur Verfügung gem. §2200 BGB.

Unsere umfangreiche Erfahrung im Bereich der Nachlassabwicklung kommt uns in derartigen Fällen zugute, so dass wir eine zügige Auseinandersetzung unter den Miterben (§ 2204 BGB) unter strikter Einhaltung des Willens des Erblassers gewährleisten können.

Die Vergütung orientiert sich an der Rheinischen Tabelle gemäß den Richtlinien des Deutschen Notarvereins zur Festsetzung der Testamentsvollstrecker-Vergütung.

Nahaufnahme von Poststempeln auf einer alten Briefmarke mit der Aufschrift "Fahrten mit der Kraftpost sind ein Erlebnis"

Erbenermittlung für Gerichte

Immer wieder kommt es zu Fallkonstellationen, bei denen zwar die Anordnung einer Nachlasspflegschaft auf Grundlage der Voraussetzung der Sicherungsbedürftigkeit nicht ausreichend begründbar, die Erbenermittlung jedoch komplex und aufwendig ist. In diesen Fällen werden wir regelmäßig direkt durch die zuständigen Nachlassgerichte ermächtigt, um die Ermittlung der Erben vorzunehmen.

Gerade der urkundliche Nachweis erbrechtlicher Zusammenhänge gestaltet sich oftmals schwierig. Im Hinblick auf Migrationsbewegungen im Zuge von Flucht und Vertreibung aus den ehemaligen deutschen Gebieten und Siedlungsregionen müssen oft Beweismittel in Osteuropa beschafft werden. Häufig sind Urkunden nicht mehr beschaffbar. In solchen Fällen muss die Beweiskette mit Sekundär- und Alternativquellen geführt werden.

Ihre Experten für internationale Erbenermittlungen

Mit unseren Gesellschaftern Pascal Prause und Patricia Effenhauser verfügt unser Team über insgesamt 20 Jahre praktische Erfahrung im Bereich der internationalen Erbenermittlung und Erbdokumentation sowie umfassende Kenntnisse über alle Besonderheiten des Erbrechts im In- und Ausland.

In Kooperation mit unserem Partnerunternehmen Arbor Probate LCC mit Sitz in Wilmington/Delaware und Mitarbeiterstandorten in Florida und Illinois, ermitteln wir Erbengemeinschaften in den USA, Mittel- und Südamerika, sowie Kanada.

Hierbei ist der große Vorteil sowohl für die Erben, aber auch für das Verfahren und dessen Zeitverlauf, dass unsere Ansprechpartner Muttersprachler sind und vor Ort agieren und Unterstützung leisten.

Vergütung der Erbenermittlung für Gerichte

In dieser Fallkonstellation arbeiten wir für den Nachlass und das Nachlassgericht kostenfrei, alle Kosten und Auslagen tragen wir auf eigenes Risiko und erhalten unsere Vergütung ausschließlich durch die von uns ermittelten Erben.