Unsere Leistungen für Gerichte
Verlässliche Ausführung
Verlässliche Ausführung
Die Diligentia Nachlass GmbH besteht aus einem Team von Nachlasspflegerinnen und Nachlasspflegern, das bayernweit für Nachlassgerichte tätig ist, schwerpunktmäßig v.a. in den Regionen Unter-, Mittel- und Oberfranken, der Oberpfalz und Oberbayern.
Durch die verschiedenen Ausrichtungen, Schwerpunkte und Standorte unserer Gesellschafter bündeln wir interdisziplinäre und überregionale Expertise. Unsere Stärke ist unser Teamgedanke, der uns gerade in komplexen und dringlichen Angelegenheiten schnell und gezielt agieren lässt.
Die verschiedenen Hintergründe im Werdegang unseres Teams (Juristen, Historiker, Erbenermittler, Betreuer, Therapeuten) münden in einen Erfahrungs- und Wissensschatz, von dem jede unserer Nachlasspflegschaften profitiert.
Gerichte vertrauen unserer Vielseitigkeit und unserem großen Team. Daher werden unsere Gesellschafter regelmäßig mit unterschiedlichsten Fallkonstellationen betraut.
Wir haben umfangreiche Erfahrungen mit:
Wir übernehmen Nachlasspflegschaften bayernweit sowie aus Südhessen und dem nordöstlichen Baden-Württemberg.
Durch unsere Standorte in Bayreuth, Bad Kissingen, Neustadt an der Aisch und Bad Tölz gewährleisten wir gute Erreichbarkeiten in allen Teilen des Landes. Sofern die Entfernung unseres Standorts die Entfernung „Nachlassgericht– letzter Wohnort“ des Erblassers übersteigt, stellen wir die Fahrkosten und die Fahrzeit nur im Rahmen der Zeit und Strecke zwischen Gericht und Wohnort in Rechnung. Auch bei weiteren Anreisen entsteht dem Nachlass somit kein Nachteil.
Unsere Abrechnung erfolgt auf Stundensatzbasis bei minutengenauer Abrechnung. Bei der Höhe des Stundensatzes orientieren wir uns an der Beschaffenheit und Schwierigkeit des Nachlasses und stützen uns hierbei auf die neusten Veröffentlichungen.
Unsere Gesellschafter stehen Nachlassgerichten auch als Testamentsvollstrecker zur Verfügung gem. §2200 BGB.
Unsere umfangreiche Erfahrung im Bereich der Nachlassabwicklung kommt uns in derartigen Fällen zugute, so dass wir eine zügige Auseinandersetzung unter den Miterben (§ 2204 BGB) unter strikter Einhaltung des Willens des Erblassers gewährleisten können.
Die Vergütung orientiert sich an der Rheinischen Tabelle gemäß den Richtlinien des Deutschen Notarvereins zur Festsetzung der Testamentsvollstrecker-Vergütung.
Immer wieder kommt es zu Fallkonstellationen, bei denen zwar die Anordnung einer Nachlasspflegschaft auf Grundlage der Voraussetzung der Sicherungsbedürftigkeit nicht ausreichend begründbar, die Erbenermittlung jedoch komplex und aufwendig ist. In diesen Fällen werden wir regelmäßig direkt durch die zuständigen Nachlassgerichte ermächtigt, um die Ermittlung der Erben vorzunehmen.
Gerade der urkundliche Nachweis erbrechtlicher Zusammenhänge gestaltet sich oftmals schwierig. Im Hinblick auf Migrationsbewegungen im Zuge von Flucht und Vertreibung aus den ehemaligen deutschen Gebieten und Siedlungsregionen müssen oft Beweismittel in Osteuropa beschafft werden. Häufig sind Urkunden nicht mehr beschaffbar. In solchen Fällen muss die Beweiskette mit Sekundär- und Alternativquellen geführt werden.
Mit unseren Gesellschaftern Pascal Prause und Patricia Effenhauser verfügt unser Team über insgesamt 20 Jahre praktische Erfahrung im Bereich der internationalen Erbenermittlung und Erbdokumentation sowie umfassende Kenntnisse über alle Besonderheiten des Erbrechts im In- und Ausland.
In Kooperation mit unserem Partnerunternehmen Arbor Probate LCC mit Sitz in Wilmington/Delaware und Mitarbeiterstandorten in Florida und Illinois, ermitteln wir Erbengemeinschaften in den USA, Mittel- und Südamerika, sowie Kanada.
Hierbei ist der große Vorteil sowohl für die Erben, aber auch für das Verfahren und dessen Zeitverlauf, dass unsere Ansprechpartner Muttersprachler sind und vor Ort agieren und Unterstützung leisten.
In dieser Fallkonstellation arbeiten wir für den Nachlass und das Nachlassgericht kostenfrei, alle Kosten und Auslagen tragen wir auf eigenes Risiko und erhalten unsere Vergütung ausschließlich durch die von uns ermittelten Erben.