Erbengemeinschaft - Ein Schlüsselbund auf einem Holztisch.

Überblick

Finden Sie sich als Teil einer Erbengemeinschaft wieder? Dies kann zu komplexen rechtlichen und finanziellen Herausforderungen führen. In diesem Beitrag wollen wir die Grundlagen erläutern sowie die Rechte und Pflichten der Miterben beleuchten. Außerdem geben wir Tipps, wie man mit den häufigsten Problemen umgeht.

Was ist eine Erbengemeinschaft?

Eine Erbengemeinschaft entsteht nach § 2032 BGB automatisch, wenn eine verstorbene Person (Erblasser) mehrere Erben hinterlässt. Diese Erben müssen dann gemeinsam den Nachlass verwalten und entscheiden, wie er aufgeteilt wird.

Das deutsche Erbrecht sieht vor, dass der gesamte Nachlass zunächst gemeinschaftliches Eigentum aller Erben wird. Das ist so lange der Fall. bis eine einvernehmliche oder gerichtlich angeordnete Auseinandersetzung (Verteilung) erfolgt.

 

Warum ist dieses Thema wichtig?

Erbengemeinschaften können oft zu Konflikten führen, da viele verschiedene Interessen und Meinungen aufeinanderprallen. Jeder Erbe hat möglicherweise unterschiedliche Vorstellungen über die Verwaltung und Verteilung des Nachlasses. Solche Differenzen können den Prozess der Nachlassabwicklung erheblich verzögern und sogar vor Gericht enden. Dieser Artikel hilft Ihnen, diese Konflikte zu vermeiden und den Prozess reibungsloser zu gestalten.

Inhaltsverzeichnis:

Grundlagen der Erbengemeinschaft

Eine Erbengemeinschaft entsteht automatisch, wenn eine Person stirbt und mehrere Erben hinterlässt. Dies geschieht unabhängig davon, ob die Erben durch gesetzliche Erbfolge oder durch testamentarische Verfügung bestimmt wurden.

Das bedeutet, dass keine besonderen rechtlichen Schritte erforderlich sind, um sie zu gründen. Sobald der Erbfall eintritt, wird der gesamte Nachlass gemeinschaftliches Eigentum der Erben.

 

Unterschied zwischen gesetzlicher und testamentarischer Erbfolge

Es gibt zwei Hauptwege, wie Erben bestimmt werden können: durch gesetzliche Erbfolge oder durch testamentarische Verfügung.

Bei der gesetzlichen Erbfolge regelt das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) wer erbt. Dies sind in erster Linie die nächsten Verwandten des Verstorbenen, also Ehepartner, Kinder und eventuell Enkelkinder etc.

Ein Testament ermöglicht es dem Erblasser hingegen, seine Erben selbst zu bestimmen und die Verteilung des Nachlasses festzulegen. In einem Testament können auch Personen bedacht werden, die nicht zur gesetzlichen Erbfolge gehören. Dies kann helfen, potenzielle Streitigkeiten im Vorfeld zu klären. Dazu ist es nötig, dass der Erblasser im Testament präzise Anweisungen zur Verteilung einzelner Nachlassgegenstände macht.

 

 

Rechte und Pflichten der Miterben

Auskunftsrecht

Jeder Miterbe hat das Recht, von den anderen Erben Auskunft über den Stand der Verwaltung zu verlangen (§ 2057 BGB).

Stimmrecht

Bei Entscheidungen über den Nachlass hat jeder Miterbe ein Stimmrecht entsprechend seinem Erbteil (§ 2038 BGB).

Anspruch auf Auseinandersetzung

Jeder Miterbe hat das Recht, die Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft zu verlangen (§ 2042 BGB). Dies bedeutet, dass der Nachlass unter den Erben aufgeteilt wird.

Nutzungsrechte

Jeder einzelne Erbe hat nach § 2033 BGB das Recht, den Nachlass zu nutzen und über seinen Anteil zu verfügen. Dies umfasst das Recht, Wohnimmobilien zu bewohnen oder Mieteinnahmen zu erhalten, sowie das Recht, bewegliche Gegenstände zu nutzen.

 

Pflicht zur Verwaltung des Nachlasses

Mit diesen Rechten gehen jedoch auch Pflichten einher. So müssen Miterben, gemäß § 2038 BGB, gemeinsam die Nachlassverwaltung und -Sicherung übernehmen. Außerdem dürfen ohne der Zustimmung der anderen Erben keine Entscheidungen getroffen werden, die den Nachlass wesentlich verändern.

Die Verwaltung des Nachlasses erfordert die Zustimmung aller Erben. Bei Maßnahmen der ordnungsgemäßen Verwaltung, wie etwa der Instandhaltung von Immobilien, genügt oft die Mehrheit der Stimmen. In dringenden Fällen, bei denen sofortiges Handeln erforderlich ist, kann ein Miterbe alleine handeln. Dieser muss dies jedoch den anderen Erben unverzüglich mitteilen.

Detaillierte Informationen finden Sie in unserem Leitfaden Nachlassabwicklung.

 

Pflicht zur Haftung für Nachlassschulden

Die einzelnen Miterben haften für die Schulden des Verstorbenen. Dies bedeutet, dass sie sowohl für die Schulden, die der Erblasser zu Lebzeiten hatte, als auch für Verbindlichkeiten, die durch oder nach dem Erbfall entstehen, aufkommen müssen. Es ist daher wichtig, sich frühzeitig einen Überblick über die Schulden des Nachlasses zu verschaffen. Im Zweifel kann durch die Beantragung einer Nachlassverwaltung die Haftung auf den Nachlass beschränkt werden. Damit können sich Erben vor Schulden durch das Erbe absichern und ihr eigenes Vermögen schützen.

  

Auskunftspflichten

Eine der zentralen Pflichten innerhalb der Erbengemeinschaft ist die umfassende Auskunftspflicht. Jeder Miterbe ist verpflichtet, den anderen Erben und den Pflichtteilsberechtigten auf Verlangen umfassende Informationen über den Nachlass zu geben.

Dies schließt die Offenlegung aller relevanten Dokumente und Vermögenswerte ein, die zum Nachlassgehören. Zudem müssen alle Zuwendungen, die der Erblasser zu Lebzeiten an einzelne Erben oder Dritte gemacht hat, offengelegt werden.

Diese Informationen sind essenziell, um eine faire und transparente Verwaltung des Nachlasses sicherzustellen und die Berechnung eventueller Pflichtteilsansprüche korrekt durchzuführen. Verstöße gegen die Auskunftspflicht können rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen und das Vertrauensverhältnis unter den Miterben erheblich belasten.

 

 

Praktische Tipps und Checklisten

Sofortmaßnahmen im Erbfall - Checkliste Erbengemeinschaft

  1. Sichern Sie wichtige Dokumente (Testament, die Sterbeurkunde und andere wichtige Unterlagen)
  2. Informieren Sie das Nachlassgericht über den Todesfall und beantragen Sie den Erbschein
  3. Kontaktieren Sie die anderen Erben und besprechen Sie die nächsten Schritte

 

Wer bekommt den Erbschein?

Jeder mit einem berechtigten Interesse kann den Erbschein bekommen. Dazu muss mit allen nötigen Dokumenten ein Antrag beim zuständigen Nachlassgericht gestellt werden.

Beantragung des Erbscheins - Schritt-für-Schritt-Anleitung

  1. Vorbereitung der Unterlagen (Sterbeurkunde, Testament oder Erbvertrag und Nachlassverzeichnis)
  2. Antrag beim zuständigen Nachlassgericht
  3. Erhalt des Erbscheins.

Das Nachlassgericht prüft die Unterlagen und stellt den Erbschein an den Antragsteller aus. Der Erbschein bestätigt formal Ihre Berechtigung und Ihren Anteil als Erbe.

Umgang mit wichtigen Dokumenten

Wichtige Dokumente sollten sicher und zugänglich aufbewahrt werden. Dazu gehören das Testament, die Sterbeurkunde, das Nachlassverzeichnis und alle Unterlagen zu Vermögenswerten und Schulden sowie Verträge. Es kann hilfreich sein, Kopien dieser Dokumente anzufertigen und sicherzustellen, dass alle Erben Zugang dazu haben.

 

Checkliste: Maßnahmen zur Konfliktvermeidung in der Erbengemeinschaft

  1. Offene und regelmäßige Kommunikation
  2. Klare Zielsetzung und Prioritäten
  3. Fachliche Unterstützung suchen bei komplexen Fällen oder Streit

 

Tipps zur Kommunikation für Miterben

Effektive Kommunikation ist der Schlüssel zur Vermeidung von Konflikten in der Erbengemeinschaft. Respektieren Sie die Meinungen der anderen Erben und suchen Sie nach gemeinsamen Lösungen. Regelmäßige Treffen und eine klare Dokumentation aller Entscheidungen können ebenfalls helfen, Missverständnisse zu vermeiden.

 

 

Auflösen der Erbengemeinschaft

Es gibt drei Wege, wie eine Erbengemeinschaft aufgelöst werden kann: Einigung, Erbteil verkaufen oder Zwangsliquidierung.

 

Einigung

Die Erben einigen sich einvernehmlich über die Aufteilung des Nachlasses. Dies ist oft der friedlichste und effizienteste Weg, da er Zeit und Kosten spart. Eine Einigung erfordert jedoch die Zustimmung aller Erben.

 

Zwangsversteigerung oder Teilungsklage

Wenn keine Einigung erzielt werden kann, bleibt nur der Weg der Zwangsliquidierung. Eine Teilungsklage führt dazu, dass der Nachlass gerichtlich aufgeteilt wird. Dies kann in extremen Fällen zur Versteigerung von Nachlassgegenständen führen, was oft zu einem niedrigeren Erlös führt als ein freihändiger Verkauf.

 

Verkauf des Erbteils und Abschichtung

Eine weitere Möglichkeit der Auseinandersetzung ist der Verkauf des Erbteils. Ein Miterbe kann seinen Erbteil entweder an einen anderen Miterben oder an einen Dritten verkaufen. Hierbei haben die anderen Miterben ein Vorkaufsrecht.

Eine Abschichtungsvereinbarung ermöglicht es einem Miterben, gegen Zahlung einer Abfindung aus der Erbengemeinschaft auszuscheiden. Käufer sind hier die restlichen Miterben. Diese Vereinbarung bedarf der Zustimmung aller Miterben und kann helfen, die Gemeinschaft zu verkleinern und zu vereinfachen.

 

 

Strategien und Taktiken für Miterben

Zieldefinition und Priorisierung

Eine klare Zieldefinition ist entscheidend für eine erfolgreiche Auseinandersetzung. Jeder Miterbe sollte sich darüber im Klaren sein, was er erreichen möchte. Ob es darum geht, bestimmte Nachlassgegenstände zu erhalten, finanzielle Ziele zu verfolgen oder einfach den Nachlass schnell abzuwickeln – klare Ziele helfen, Missverständnisse und Konflikte zu vermeiden.

 

Professionelle Hilfe

Eine spezialisierte anwaltliche Vertretung oder Hilfe eines Nachlassverwalters ist in vielen Fällen hilfreich. Ein erfahrener Anwalt für Erbrecht kann die rechtlichen Möglichkeiten aufzeigen, die Interessen der Miterben vertreten und bei der Verhandlung von Vereinbarungen unterstützen. Ein Mediator kann helfen, Konflikte zu lösen und den Nachlassprozess zu beschleunigen.

 

Übersicht der Möglichkeiten und Strategien

Es gibt verschiedene Möglichkeiten und Strategien, um eine Erbengemeinschaft erfolgreich zu verwalten und aufzulösen:

  • Teilungsvereinbarungen: Einvernehmliche Vereinbarungen zur Aufteilung des Nachlasses.
  • Zwangsversteigerungen: Gerichtliche Verfahren zur Auflösung von Konflikten.
  • Erbteilverkauf: Verkauf des eigenen Erbteils an andere Miterben oder Dritte.
  • Mediation: Einsatz eines neutralen Dritten zur Konfliktlösung.
  • Nachlassverwaltung: Absicherung der Erben geben Verschuldung des Nachlasses
  • Nachlassabwicklung: professionelle Verwaltung, Sicherung und Aufteilung des Erbes

Professionelle Nachlassabwicklung für die Erbengemeinschaft

Die professionelle Nachlassabwicklung oder Erbabwicklung bietet zahlreiche Vorteile. Ein erfahrener Nachlassverwalter kann den gesamten Prozess effizient und rechtssicher gestalten. Dieser Vorgang minimiert Konflikte und sorgt dafür, dass der Nachlass im Sinne der Erben verwaltet wird. Die Zusammenarbeit mit Fachleuten wie Steuerberatern und Anwälten gewährleistet eine umfassende Betreuung. Sie müssen sich dabei um nichts selber kümmern.

Sei 2007 betreuen wir Nachlassfälle jeder Art. Sind Sie überfordert mit Ihrem Erbe und möchten einfach nur an Ihren Anteil kommen? Rufen Sie uns an für eine unverbindliche Beratung.

 

Zum Nachlass gehörende Immobilien

Immobilien zu erben ist Fluch und Segen zugleich. Auf der einen Seite steht der Hohe Wert von Immobilien, der hohe Erträge erwarten lässt. Auf der anderen Seite stehen die Verpflichtungen und Konsequenzen, die sich daraus ergeben. Selten befinden sich die Immobilien in der Nähe der Erben. Deren Sicherung und Verwaltung kann daher schnell zur Herausforderung werden. Sowohl finanziell als auch vom Aufwand her sind Erbengemeinschaften mit Haus oder Grundstücken häufig überfordert.

Verwaltung und Verkauf von Immobilien

Es ist notwendig, dass alle Miterben zustimmen, bevor eine Immobilie verkauft werden kann.

Regelmäßige Instandhaltungsarbeiten verursachen Aufwand Kosten bevor die geerbte Immobilie Erträge abwirft. Die Instandhaltung sowie die Verwaltung der Mieteinnahmen erfordern ebenfalls gemeinschaftliche Entscheidungen.

Achten Sie besonders bei Häusern und Grundstücken auf eine ordentliche notarielle Beurkundung. Die Berichtigung des Grundbuchs ist nach $ 60 Absatz 4 KostO innerhalb von zwei Jahren Gebührenfrei.

 

Teilungsversteigerung und ihre Konsequenzen

Eine Teilungsversteigerung ist oft die letzte Option, wenn keine Einigung über den Verkauf einer Immobilie erzielt werden kann. Sie führt dazu, dass die Immobiliegerichtlich versteigert wird, was meist zu einem niedrigeren Verkaufspreisführt. Dies kann finanzielle Verluste bedeuten und sollte daher vermieden werden, wenn möglich.

 

 

Unternehmen im Nachlass

Die Verwaltung eines Unternehmens in einer Erbengemeinschaft stellt besondere Hürden dar. Es kann schwierig sein, Entscheidungen zu treffen und den Geschäftsbetrieb zu erhalten, wenn mehrere Erben beteiligt sind. Mögliche Lösungen sind:

  • die Bestellung eines externen Geschäftsführers
  • die Bestellung eines externen Geschäftsführers
  • die Gründung einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR), oder
  • eine professionelle Nachlassabwicklung

Steuerliche und haftungsrechtliche Überlegungen der Erbengemeinschaft

Erbschaftssteuer und Nachlassverbindlichkeiten

Die Erbschaftssteuer und Nachlassverbindlichkeiten sind wichtige Aspekte, die berücksichtigt werden müssen. Jeder Erbe ist verpflichtet, seinen Anteil an der Erbschaftssteuer zu zahlen. Es ist ratsam, frühzeitig einen Steuerberater hinzuzuziehen, um steuerliche Optimierungen zu prüfen und Nachlassverbindlichkeiten korrekt zu behandeln.

 

Haftungsbegrenzungen und Schutzmaßnahmen

Es gibt verschiedene Möglichkeiten, die Haftung der Erben zu begrenzen und Schutzmaßnahmen zu ergreifen. Dazu gehören die Annahme des Erbes unter dem Vorbehalt der Nachlassverwaltung oder die Beantragung der Nachlassinsolvenz, um das private Vermögen der Erben zu schützen.

 

 

Streit vermeiden

Tipps zur emotionalen Bewältigung von Erbstreitigkeiten

Erbstreitigkeiten können sehr belastend sein und tiefsitzende familiäre Konflikte verstärken. Gerade bei Erbengemeinschaften zwischen Geschwistern kann es schnell hitzig werden. Hier sind einige Tipps zur emotionalen Bewältigung:

  1. Offene Kommunikation: Reden Sie offen und ehrlich über Ihre Gefühle und Bedenken. Dies hilft, Missverständnisse zu vermeiden und ein gemeinsames Verständnis zu entwickeln.
  2. Professionelle Hilfe: Scheuen Sie sich nicht, einen Mediator oder Therapeuten hinzuzuziehen, wenn die Konflikte zu belastend werden.
  3. Geduld und Verständnis: Versuchen Sie, geduldig zu sein und die Perspektiven der anderen Erben zu verstehen. Jeder trauert anders und hat unterschiedliche Bedürfnisse.
  4. Klare Vereinbarungen: Sorgen Sie dafür, dass alle Entscheidungen klar dokumentiert und von allen Erben verstanden und akzeptiert werden.
  5. Selbstfürsorge: Achten Sie auf Ihre eigene Gesundheit und Wohlbefinden. Nehmen Sie sich Auszeiten und suchen Sie nach Wegen, sich zu entspannen und zu regenerieren.

 

Mediation zur Konfliktlösung

Mediation ist eine effektive Methode, um Erbstreitigkeiten zu lösen, ohne vor Gericht zu gehen. Ein neutraler Dritter hilft den Parteien, eine für alle akzeptable Lösung zu finden.

Wann ist Mediation sinnvoll?

Mediation ist besonders dann sinnvoll, wenn alle Mitglieder der Erbengemeinschaft an einer einvernehmlichen Lösung interessiert sind. Dazu müssen sie aber bereit sein, Kompromisse einzugehen. Mediation ist weniger formell und kostspielig als ein Gerichtsverfahren und kann die Beziehungen zwischen den Erben schonen.

Alternative Konfliktlösungen

Neben der Mediation gibt es auch andere Methoden. Darunter Schiedsverfahren oder gemeinschaftliche Workshops, die auf die Stärkung der Zusammenarbeit und Kommunikation abzielen.

 

 

Erfahrungsberichte und Praxisbeispiele

Fallbeispiel 1: Eine Erbengemeinschaft besteht aus drei Geschwistern, die sich nicht einig über den Verkauf des Familienhauses sind. Durch eine Mediation finden sie eine Lösung, bei der eines der Geschwister das Haus übernimmt und die anderen beiden finanziell entschädigt.

Fallbeispiel 2: Ein Erblasser hat keine klare Anweisung hinterlassen, wie sein Vermögen verteilt werden soll. Dies führt zu Streitigkeiten unter den Erben. Durch regelmäßige Familientreffen und die Einbindung eines Nachlassverwalters können die Erben schließlich eine einvernehmliche Aufteilung des Nachlasses erreichen.

 

Interviews und Berichte von Betroffenen

Interview mit Frau Gustav: "Unsere Erbengemeinschaft war eine echte Herausforderung. Wir hatten so viele unterschiedliche Meinungen und Emotionen. Ein Mediator half uns, die Kommunikation zu verbessern und schließlich eine Lösung zu finden, die für uns alle akzeptabel war."

Bericht von Herrn Neubauer: "Nach dem Tod meines Vaters war ich mit meinen Geschwistern Teil einer Erbengemeinschaft mit einem Haus am anderen Ende von Deutschland. Durch die professionelle Nachlassabwicklung mussten wir uns keine Sorgen mehr machen. Alles wurde uns abgenommen bis zu Abstimmung zwischen den verschiedenen Fachbereichen, wie Makler und Steuerberater."

 

 

Top 5 Tipps für Miterben

Sprechen Sie offen und regelmäßig mit den anderen Erben. Ziehen Sie frühzeitig professionelle Hilfe hinzu.

Nehmen Sie sich Zeit für den Prozess und handeln Sie nicht überstürzt. Nutzen Sie Mediation, umKonflikte zu lösen. Halten Sie alle Vereinbarungen schriftlich fest.

  1. Kommunikation
  2. Geduld
  3. Profesionelle Hilfe
  4. Mediation
  5. Dokumentation

 

 

Fazit

Erbengemeinschaften sind komplex und können leicht zu Konflikten führen. Geduld, eine klare Kommunikation, professionelle Beratung und der Einsatz von Mediation können den Prozess erheblich erleichtern. Nutzen Sie die angebotenen Tools und Ressourcen, um den Nachlass effizient zu verwalten.

 

 

In Ruhe erben - rufen Sie uns an

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Wir sind hier, um Ihnen zu helfen und den Prozess für Sie so reibungslos wie möglich zu gestalten.

Häufig gestellte Fragen

Wer verteilt das Erbe bei einer Erbengemeinschaft?

Die Verteilung des Erbes erfolgt durch die Miterben selbst. Sie müssen sich auf eine Aufteilung einigen und gemeinsam Entscheidungen treffen.

Was ist der Nachteil einer Erbengemeinschaft gegenüber Alleinerben

Die Nachteile sind mögliche Konflikte und Schwierigkeiten in der Entscheidungsfindung zwischen den Erben. Dadurch kann es zu langwierigen Auseinandersetzungen kommen. Bedenken Sie auch die gemeinschaftliche Haftung für Nachlassverbindlichkeiten.

Sind Geschwister eine Erbengemeinschaft?

Ja, wenn sie gemeinsam einen Nachlass erben, sei es durch gesetzliche Erbfolge oder durch ein Testament.

Wie funktioniert eine Erbengemeinschaft?

Alle Erben verwalten den Nachlass gemeinschaftlich und treffen Entscheidungen einvernehmlich. Jeder Miterbe hat ein Recht auf seinen Anteil am Erbe. Die Gesamthandsgemeinschaft besteht so lange, bis der Nachlass aufgeteilt wird.

Wer zahlt die Grundsteuer in einer Erbengemeinschaft?

Die Grundsteuer wird schlussendlich von den Miterben gemeinsam getragen. Die Aufteilung der Kosten sollte einvernehmlich erfolgen, normalerweise entsprechend den Erbanteilen.

Wer hat in der Erbengemeinschaft das Sagen?

Alle Miterben haben unabhängig vom Erbanteil dasselbe Mitspracherecht. Entscheidungen müssen immer zu 100% einvernehmlich getroffen werden.

Wer bekommt den Grundsteuerbescheid bei einer Erbengemeinschaft?

Der Grundsteuerbescheid wird in der Regel einen beliebigen Miterben geschickt. Es ist die Verantwortung der Miterben, die Informationen und Kosten untereinander zu teilen.

Was passiert, wenn eine Erbengemeinschaft sich nicht einig ist?

Bei Uneinigkeit kann ein Schlichter oder Mediator hinzugezogen werden, um eine einvernehmliche Lösung zu finden. Andernfalls kann ein Gerichtsverfahren erforderlich sein, um die Streitigkeiten zu klären.

Was passiert, wenn einer aus der Erbengemeinschaft nicht verkaufen will?

Wenn ein Miterbe den Verkauf eines Hauses ablehnt, kann eine gerichtliche Teilungsversteigerung beantragt werden, um den Verkauf gegen den Willen des betreffenden Miterben zu ermöglichen.

Wer schätzt das Haus bei einer Erbschaft?

Ein unabhängiger Gutachter, Makler oder ein Sachverständiger kann das geerbte Haus bewerten, um einen fairen Marktwert zu ermitteln. Es ist ratsam, einen Experten mit Erfahrung in der Bewertung von Immobilien im Erbschaftskontext zu beauftragen.

Kann ein Erbe den Hausverkauf verhindern?

Ein einzelner Miterbe kann den Verkauf eines Hauses vorübergehend blockieren. Ohne eine Einigung kann eine Teilungsversteigerung beim zuständigen Gericht beantragt werden, um den Verkauf zu ermöglichen.

Was bedeutet Erbengemeinschaft im Grundbuch?

Im Grundbuch wird die gesamte Erbengemeinschaft gemeinsam als Eigentümer eingetragen.

Wird eine Erbengemeinschaft automatisch ins Grundbuch eingetragen?

Nein, die Eintragung ins Grundbuch erfolgt nicht automatisch. Die Miterben müssen einen Antrag auf Grundbuchberichtigung stellen, um als neue Eigentümer eingetragen zu werden. Innerhalb von zwei Jahren ist die Umschreibung kostenfrei.

 

 

Über den Autor

Ich bin Pascal Prause, Gründer und Geschäftsführer der Diligentia Nachlass GmbH. Als zertifizierter Nachlasspfleger habe ich langjährige Erfahrung in der Nachlassabwicklung, insbesondere in der Abwicklung von Erbengemeinschaften.

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