Was sind die Aufgaben in der Nachlassabwicklung?
Im Unterschied zur Nachlasspflegschaft, die vom zuständigen Nachlassgericht eingerichtet wird, wird die Abwicklung im Bedarfsfall direkt von der Erbengemeinschaft beauftragt. Sie schließt in der Regel an die Nachlasspflegschaft an. Das heißt, die Erbengemeinschaft vereinnahmt den Nachlass nicht sofort nach Beendigung der Pflegschaft, sondern beauftragt die Diligentia Nachlass GmbH mit der Abwicklung und Auseinandersetzung des Nachlasses.
Die beauftragten Leistungen umfassen im Bereich der Abwicklung beispielsweise:

Nachlassgegenstände zu veräußern, bzw. zu bewerten und zu verteilen

Immobilien zu räumen und in einen vermarktbaren Zustand zu setzen

Vermarktung von Immobilien und mobilen Nachlassgegenständen

Die Abwicklung und Beendigung von laufenden Verträgen und Verbindlichkeiten

Konten, Depots und Lebensversicherungen aufzulösen und in Auszahlung zu bringen

Sichtung, Erfassung und Liquidierung von Auslandsvermögen

Kommunikation und Verhandlungen mit Versorgern, Kaufinteressenten, Versicherungen etc.

Die Erlangung von Erbscheinen bei nachverstorbenen Erben und die Gewährleistung der Mitwirkung der Erbenserben an der Erbauseinandersetzung
Der Bereich der Erbauseinandersetzung umfasst:

Die Herstellung der Mitwirkung aller Erben an der Erbauseinandersetzung

Die Veranlassung der Abgabe der Erbschaftssteuererklärungen für alle Mandate

Bei Erbengemeinschaften mit Mitgliedern im Ausland: die Erlangung der Unbedenklichkeitsbescheinigungen

Die Verteilung des Nachlasses an die Erben, gemäß der im Erbschein ausgewiesenen Erbquoten – im Regelfall als Barnachlass
Auch ohne eine vorausgegangene Nachlasspflegschaft werden wir regelmäßig von Erbengemeinschaften beauftragt, bei komplexen Erbengemeinschaften und Nachlasszusammensetzungen.
Eine Nachlassabwicklung dient der Entlastung der Erbengemeinschaft und der zeitgerechten Bearbeitung offener Themen.
Gerade die zeitliche Komponente ist bei der Nachlassabwicklung nicht zu unterschätzen. Ein gewisser Verwaltungsaufwand ist generell gegeben und die entsprechenden Fristen bei Gläubigern, Banken oder dem Finanzamt müssen eingehalten werden. Oftmals können Versäumnisse Schaden verursachen, welcher meist nicht rückgängig gemacht werden kann.

Das Ziel der erfolgreichen Nachlassabwicklung
Die Nachlassabwicklung ist abgeschlossen, wenn der Nachlass vollständig gemäß den gerichtlich festgestellten Erbquoten an die Erbengemeinschaft ausgekehrt wurde.
Unsere Aufgabe endet, sobald alle Nachlassgegenstände bewertet und veräußert wurden, alle Gläubiger befriedigt sind und die eventuell angefallene Erbschaftsteuer beglichen ist.
Vergütung der Nachlassabwicklung
Die Vergütung für die Abwicklung orientiert sich an der Rheinischen Tabelle gemäß den Richtlinien des Deutschen Notarvereins zur Festsetzung der Testamentsvollstrecker-Vergütung und nach Umfang und Art der Dienstleistungen.