Nachlasspflegschaft: Aufgaben Nachlasspfleger - alte Sammlung von Postkarten, Briefen und einem Atlas ausgebreitet auf einem Tisch
Vorschaubild für das Video über die Nachlasspfleger Aufgaben - Pascal Prause vor grünem Hintergrund und dem Titel Was macht ein Nachlasspfleger?
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Seit 2007 arbeiten wir als zertifizierte Nachlasspfleger für regionale Nachlassgerichte. In diesem Video geben wir einen kurzen Überblick in das Thema Nachlasspflegschaft. Einfach auf den Play-Button klicken oder auf Youtube ansehen.

Warum wird ein Nachlasspfleger bestellt?

Ein Nachlasspfleger wird dann von einem Gericht bestellt, wenn Erben nicht bekannt sind und der Nachlass sicherungsbedürftig ist. Dies dient der ordnungsmäßigen Verwaltung sowie Abwicklung des Nachlasses und schützt die Rechte der unbekannten Erben.

Die Erbfolge ist in vielen Fällen nicht klar geregelt oder nachweisbar. Ist die Erbengemeinschaft gänzlich oder zum Teil unbekannt, kann vom örtlich zuständigen Nachlassgericht eine Nachlasspflegschaft bestellt werden. Dessen Auswahl und Bestellung ist in § 1960 BGB und § 1961 BGB geregelt.

Was macht ein Nachlasspfleger?

Der Nachlasspfleger ist gesetzlicher Vertreter von unbekannten Erben und verwaltet den Nachlass. Seine Aufgaben umfassen das Ermitteln der Erben, das Begleichen von Schulden und Bestattungskosten sowie die Auflösung von Mietverhältnissen des Verstorbenen. Er gewährleistet eine rechtskonforme Sicherung des Nachlasses bis zur Klärung der Erbfolge.

Wie läuft eine Nachlasspflegschaft ab?

Zu Beginn verschafft sich der Nachlasspfleger einen Überblick über den Nachlassbestand und erstellt ein Nachlassverzeichnis, in dem die Aktiva und Passiva (Vermögenswerte und Verbindlichkeiten) des Nachlasses erfasst werden.

Die zentrale Aufgabe ist die Sicherung des Nachlasses und all seine Bestandteile. Die Sicherung beinhaltet beispielsweise leerstehende Immobilien gegen Witterungsschäden abzusichern, Finanzanlagen des Erblassers gegen unbefugte Verfügungen zu sperren, Kontobewegungen zu überprüfen, nicht mehr benötigte Versicherungen und Verträge zu kündigen und Wertgegenstände wie z.B. Schmuck vor Fremdzugriffen zu schützen.

Nach den ersten Sicherungsmaßnahmen erfolgt die Verwaltung des Nachlasses über die Dauer der Pflegschaft. Leerstehende Immobilien werden regelmäßig kontrolliert, für vermietete Objekte müssen Nebenkostenabrechnungen erstellt, Pachtverträge verwaltet und Erträge aus Gesellschafts-beteiligungen dem Nachlass zugeführt werden.

Besaß der Erblasser noch ein aktives Unternehmen, ist - im Sinne der unbekannten Erben - über eine Fortführung oder Betriebsschließung zu entscheiden.

Ist der Nachlass überschuldet, muss über eine mögliche Nachlassinsolvenz oder ein Gläubigeraufgebot entschieden werden. Gehört zum überschuldeten Nachlass ein laufender Betrieb ist oft mit komplexen Sachverhalten umzugehen, z.B. Kündigung von Mitarbeitern, Leasing- und Mietverträgen, betrieblichen Verbindlichkeiten und Forderungen gegenüber Dritten.

Nachlasspfleger Aufgaben - Nahaufnahme einer Szene einer Modelleisenbahnlandschaft mit Miniaturmenschen bei der Arbeit, symbolisch für unsere sorgsame Arbeitsweise

Ermittlung unbekannter Erben

Sofern der Nachlass überschuldet oder dürftig ist, unterbleibt normalerweise die Erbenermittlung.
Sind hingegen ausreichend Aktivwerte (Vermögen) vorhanden und die Erbengemeinschaft nicht oder nur teilweise bekannt, ist es Aufgabe des Nachlasspflegers die unbekannten Erben zu ermitteln. Vorrangig muss das mögliche Vorhandensein eines Testamentes geprüft werden. Selbst wenn ein Testament vorhanden ist, darf der Pflichtteil nicht vergessen werden. Die Erbfolge ist durch die § 1922ff BGB geregelt.

Gesetzliche Erbfolge

Stirbt ein Erblasser unter Hinterlassung von Kindern, tritt die sogenannte erste Erbordnung in Kraft, d.h. diese sind zu Erben berufen und schließen entferntere Verwandte aus. Sind keine Kinder vorhanden, erben die (noch lebenden) Eltern des Erblassers bzw. deren Abkömmlinge, im Regelfall also Geschwister oder ersatzweise Nichten und Neffen (sog. zweite Erbordnung).

Sind Erben zweiter Erbordnung nicht vorhanden, kommen die Abkömmlinge der Großeltern als Erben in Betracht (Tanten, Onkel, Cousinen und Cousins etc.), es greift die sog. dritte Erbordnung.
Eine Begrenzung der Erbordnung gibt es in Deutschland nicht, Nachlassfälle bis hin zu Erben der vierten Erbordnung sind keine Seltenheit.

Oft führen die Recherchen auch heute noch bis weit in das 19. Jahrhundert zurück. Lesen Sie mehr über die gesetzliche Erbfolge, die klärt, wer erbt ohne Testament?

Die Erbenermittlung ist erst abgeschlossen, wenn alle Erben ermittelt und urkundlich dokumentiert sind. Gerade bei größeren Familien können für einen lückenlosen Erbnachweis 300 und mehr Urkunden erforderlich sein.

Je nach Umfang und Komplexität des Nachlasses kann es im Interesse der Erben sein, die Erbenermittlung durch ein professionelles Erbenermittlungsunternehmen zu realisieren. Hierbei ist zu beachten, dass die Kosten der Erbenermittlung durch den Nachlasspfleger aus der Nachlassmasse zu finanzieren sind.

Hier muss also im Hinblick auf die Konstellation der Erbengemeinschaft und die vorhandene Liquidität entschieden werden, ob die Erbenermittlung aus der Nachlasspflegschaft oder - kostenneutral für den Nachlass - von einem Erbenermittler durchzuführen ist. Dies bedeutet, dass die Kosten zu Lasten der ermittelten Erben gehen und nicht zu Lasten des Nachlasses.

Ziel der Nachlasspflegschaft - Nahaufnahme eines von hinten beleuchteten Modellflugzeugs auf einem Holztisch

Vorgehensweise und Ziel des Nachlasspflegers

Prinzipiell ist der Nachlass bis zur nachlassgerichtlichen Feststellung der Erbengemeinschaft zu verwalten. Innerhalb der ersten drei Monate erstellt der Nachlasspfleger ein Nachlassverzeichnis und legt dieses dem Nachlassgericht vor.

Was darf der Nachlasspfleger nicht machen?

Der Nachlasspfleger darf nur im Ausnahmefall die Zusammensetzung des Nachlasses verändern, z.B. wenn keine Liquidität mehr gegeben ist. Ansonsten darf er keine Immobilien veräußern oder Konten auflösen bzw. zusammenführen.

Der Nachlass ist hierbei nach Möglichkeit in seinem Bestand so zu erhalten, wie er vorgefunden wurde.

Wer kontrolliert den Nachlasspfleger?

Der Nachlasspfleger unterliegt der Kontrolle durch das Nachlassgericht. Über die Nachlassverwaltung hat er in regelmäßigen Abständen gegenüber dem Nachlassgericht Rechenschaft abzulegen. Veränderungen des Nachlassbestandes müssen in Folge regelmäßig transparent und belegbar dokumentiert werden.

Nachdem die Erben ermittelt wurden und alle Beweismittel vorliegen, kann das Erbscheinverfahren eingeleitet werden. Sobald der Erbschein erteilt wird, endet im Regelfall die Nachlasspflegschaft und der  verwaltete Nachlass wird an die Erben gemeinschaftlich ausgehändigt (§ 1887 BGB).

Die Nachlasspflege endet mit der Aushändigung des Nachlasses an die nachlassgerichtlich festgestellte Erbengemeinschaft.

Oft bestehen Erbengemeinschaften aus zahlreichen Mitgliedern, die in großer räumlicher Distanz zueinander oder gar im Ausland wohnhaft sind. Zudem stehen Mitglieder von Erbengemeinschaften ab der dritten Erbordnung zum großen Teil in keinerlei verwandtschaftlicher Beziehung und sind einander nicht bekannt. Die Aushändigung eines Nachlasses muss dem Gesetz nach „gemeinschaftlich“ erfolgen und kann je nach Zusammensetzung des Nachlasses und der Größe der Erbengemeinschaft zu einem komplexen Unterfangen werden. Bedingung für eine rechtliche korrekte Übergabe ist eine enge Absprache und ein einheitliches Agieren aller Mitglieder der Erbengemeinschaft.

Was ist der Unterschied zwischen einem Nachlasspfleger und einem Nachlassverwalter?

Ein Nachlasspfleger wird eingesetzt, wenn erbberechtigten Personen unbekannt sind. Seine Hauptaufgabe ist, den Nachlass zu sichern und zu verwalten, bis die Erben ermittelt sind.
Ein Nachlassverwalter wird bei überschuldeten Nachlässen oder zur geordneten Verwaltung bestellt. Er handelt im Interesse der Miterben sowie Gläubiger und kann bei geringer Erbmasse vom Staat vergütet werden.

Vergütung des Nachlasspflegers

Die Vergütung der Tätigkeit eines Nachlasspflegers richtet sich nach unterschiedlichen Kriterien und ist in § 1915 BGB geregelt.

Wer trägt die Kosten für eine Nachlasspflegschaft?

Die anfallenden Kosten für den Nachlasspfleger sind aus dem Nachlass zu begleichen. Bei mittellosen Nachlässen erfolgt die Vergütung aus der Staatskasse.

Warum Diligentia Nachlass GmbH?

Dank unserer umfassenden Erfahrung und Expertise als zertifizierte Nachlasspfleger sind wir der ideale Partner, um Nachlässe jeder Art zu betreuen. Unsere engagiertes Team arbeitet stets nach unserem Motto "So sorgsam wie in eigener Sache" und stellt sicher, dass Erbangelegenheiten mit größter Sorgfalt und Professionalität behandelt werden. Rufen Sie uns an, um mehr über die Nachlasspflegegschaft oder andere Dienstleistungen zu erfahren.