Erbrecht, Pflichtteil Erbe - Ein eingerolltes Testament mit Siegel

In diesem Artikel

Ein Testament ist ein Schriftstück, das jemand verfasst, um zu bestimmen, wer nach seinem Tod seinen Besitz und sein Geld erben soll. Dieses Schriftstück hilft, Streitigkeiten zwischen Familienmitgliedern und Freunden zu vermeiden und sicherzustellen, dass der letzte Wille des Verstorbenen respektiert wird.

Der Pflichtteil schützt nahe Verwandte, wie Ehepartner, Kinder und Eltern. Er sieht einen Mindestteil des Erbes vor und schützt damit vor Enterbung.

Seit 2007 betreuen wir Nachlässe jeder Art. Im Zuge von Nachlassabwicklungen und Nachlasspflegschaften haben bereits über 250 Nachlässe und Erbengemeinschaften begleitet. Unser Ziel ist es, Ihnen eine Orientierung bei der Bewältigung der Herausforderungen rund um die Abwicklung Ihre Erbes zu bieten.

Inhaltsverzeichnis:

Erbrecht: Pflichtteil Erbe - Wer erbt, wenn es ein Testament gibt?

Wenn es ein Testament gibt, erben die Personen, die darin als Erben genannt werden. Das können Familienmitglieder, Freunde oder sogar Organisationen sein. Der Verstorbene kann seinen Nachlass ganz nach seinen Wünschen aufteilen.

Wenn nahe Angehörige nicht vergessen werden dürfen

Der Pflichtteil ist ein Teil des Nachlasses, der bestimmten nahen Angehörigen zusteht, auch wenn sie im Testament nicht bedacht wurden oder der Verstorbene sie sogar ausdrücklich enterben wollte. Er dient dazu, diese nahen Angehörigen davor zu schützen, völlig leer auszugehen.

Was ist der Pflichtteil beim Erben?

Es ist wichtig zu wissen, dass der Pflichtteil ein reiner Geldanspruch ist und keine Ansprüche auf konkrete Vermögensgegenstände wie Immobilien oder wertvolle Gegenstände beinhaltet. Das bedeutet, dass beispielsweise ein berechtigtes Kind nicht die Hälfte eines Hauses oder eines Autos erhält, sondern einen Geldbetrag in Höhe des entsprechenden Anteils.

Der Pflichtteil ist grundsätzlich auf die Hälfte des gesetzlichen Erbteils beschränkt und muss innerhalb einer bestimmten Frist geltend gemacht werden.

Wer hat Anspruch?

In der Regel haben folgende Personen Anspruch auf denPflichtteil:

  • Ehepartner
  • Kinder des Verstorbenen
  • Eltern des Verstorbenen (nur wenn keine Kindervorhanden sind)

Wie hoch ist der Pflichtteil?

Der Pflichtteil beträgt grundsätzlich 50% des gesetzlichen Erbteils

Um den Anteil zu berechnen, muss man zuerst den Wert des gesamten Nachlasses ermitteln. Dazu zählen zum Beispiel Immobilien, Geld,Schmuck und Autos.

 

Einfaches Beispiel:

Nehmen wir an, Anna hat ein Testament verfasst und darin ihren besten Freund Peter als Alleinerben eingesetzt. Sie hat einen Sohn namens Max, den sie aber im Testament nicht bedacht hat. Der Wert von Annas Nachlass beträgt 100.000 Euro.

Max hat in diesem Fall Anspruch auf den Pflichtteil. Da er Annas einziges Kind ist, würde er laut Gesetz die Hälfte des Nachlasses, also 100.000 Euro, erben. Der Pflichtteil beträgt aber nur 50% des gesetzlichen Erbteils, also 50.000 Euro (50% von 100.000 Euro).

In diesem Beispiel würden Peter und Max jeweils 50.000 Euroerben.

Ein komplexeres Beispiel: Mehrere Erben

Nehmen wir an, Klaus hat ein Testament verfasst, in dem er seine Lebensgefährtin Lena und seine drei Kinder – Lisa, Tom und Julia – als Erben einsetzt. Er hat eine Immobilie im Wert von 300.000 Euro und ein Bankguthaben von 100.000 Euro. In seinem Testament verteilt er sein Erbe wie folgt:

  • Lena: 50% des Nachlasses
  • Lisa: 30% des Nachlasses
  • Tom: 20% des Nachlasses
  • Julia: Keinen Anteil am Nachlass

In diesem Fall beträgt der gesamte Nachlass 400.000 Euro. Laut Testament erben Lena 200.000 Euro, Lisa 120.000 Euro und Tom 80.000 Euro. Julia geht jedoch leer aus.

Da Julia eines der Kinder von Klaus ist, hat sie Anspruch auf den Pflichtteil. Da es drei Kinder gibt, beträgt der gesetzliche Erbteil für jedes Kind 1/3 des Nachlasses. Daher hätte Julia eigentlich 133.333 Euro geerbt. Ihr Anteil beträgt jedoch nur 50% des gesetzlichen Erbes, also 66.666 Euro.

Um Julias Pflichtteil zu erfüllen, müssen die anderen Erben entsprechend weniger erben. In diesem Beispiel würde man den Anteil von Julia proportional von Lena, Lisa und Tom abziehen, um den Pflichtteil zu erfüllen.

Finden Sie sich in einer Erbengemeinschaft wieder und fühlen sich von Ihren Pflichten überfordert? Erben muss nicht kompliziert sein. In der Nachlassabwicklung als Dienstleistung für Erben übernehmen wir vollumfänglich alle Schritte für Sie. So sorgsam wie in eigener Sache. Rufen Sie uns an.

Häufig gestellte Fragen

Was passiert, wenn der Pflichtteil im Testament nicht berücksichtigt wurde?

Auch wenn der Pflichtteil im Testament nicht berücksichtigt wurde, haben die berechtigten Personen dennoch Anspruch darauf. Sie müssen ihren Anspruch innerhalb einer bestimmten Frist geltend machen, nachdem sie von dem Erbfall erfahren haben.

Kann man den Pflichtteil verlieren oder reduzieren?

In bestimmten Fällen kann der Pflichtteil verloren gehen oder reduziert werden, z.B. wenn der Berechtigte dem Erblasser gegenüber schwere Straftaten begangen hat oder ihm gegenüber unterhaltspflichtig war, aber seinen Unterhaltspflichten nicht nachgekommen ist.

Wie lange hat man Zeit, den Pflichtteil geltend zu machen?

Die Frist zur Geltendmachung des Pflichtteils in Deutschland beträgt drei Jahre ab Kenntnis des Erbfalls und des Testaments.

Können auch Enkel oder Geschwister einen Anspruch auf den Pflichtteil des Erbes haben?

Enkel können in der Regel dann einen Anspruch auf den Pflichtteil des Erbes haben, wenn ihre Eltern (also die Kinder des Erblassers) bereits verstorben sind. Geschwister haben keinen Anspruch.

Fazit

Ein Testament hilft, den letzten Willen des Verstorbenen umzusetzen und Streitigkeiten zu vermeiden. Der Pflichtteil stellt sicher, dass nahe Angehörige nicht völlig enterbt werden können. Beide Regelungen zusammen sorgen für Klarheit und Fairness im Erbrecht.

Für den Fall, dass es kein Testament gibt, tritt automatisch die gesetzliche Erbfolge ein.

Weiterführende Informationen und Hilfe

Wenn Sie Fragen zum Thema Testament, Pflichtteil oder anderen erbrechtlichen Themen haben, zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren. Unser erfahrenes Team bei der Diligentia Nachlass GmbH steht Ihnen mit Rat und Tat zur Seite, um Ihnen bei diesen wichtigen und persönlichen Angelegenheiten zu helfen. In unserem Ratgeber finden Sie auch weitere Themen, wie den Leitfaden Nachlassabwicklung.

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